Zur Vorlage bei Gerichten, Behörden, Hochschulen bzw. im internationalen Rechtsverkehr sind in der Regel beglaubigte Übersetzungen erforderlich. Diese dürfen nur von beeidigten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzern angefertigt werden. Dabei wird die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem vorgelegten Dokument bestätigt und die Übersetzung nach speziellen Vorgaben durch einen gerichtlich zugelassenen Übersetzer ausgefertigt. Je nach Zielland werden gelegentlich auch weitere Bestätigungen, wie Überbeglaubigungen und Apostillen benötigt. Wir beraten Sie gern!
Wir übernehmen für Sie beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten und Urkunden jeder Art und beraten Sie entsprechend. Die Übersetzungen erfolgen schnell, professionell und vor allem diskret. Unsere beeidigten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzer sind genau und zuverlässig. Dabei greifen sie auf langjährige Erfahrung und einwandfreie Berufsethik zurück. Auf Anfrage schicken wir Ihnen gern ein unverbindliches Angebot für eine beglaubigte, d.h. amtlich anerkannte Übersetzung von Dokumenten und Urkunden aller Art.
Um beglaubigte Übersetzungen anfertigen zu dürfen, müssen Übersetzer eine gerichtliche Ermächtigung für die betreffende Sprachkombination besitzen, welche mit einem Eid verbunden ist. Das entsprechende Eignungsverfahren unterliegt strengen Richtlinien. Für unsere beeidigten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzer (die Bezeichnung variiert je nach Bundesland, bedeutet jedoch dasselbe) sind Kompetenz, Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit mehr als selbstverständlich. So sind Sie mit Ihrer Übersetzung immer auf der sicheren Seite.
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